AGB Work Life Academy

AGB Work Life Academy

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND MIETBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

a. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen der NEOP Consulting UG (haft.) zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der NEOP Consulting UG (haft.).

b. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Mobiliar bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der NEOP Consulting UG (haft.), wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde unser Angebot annimmt, z. B. durch schriftliche Bestätigung oder die Inanspruchnahme der Leistung.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

a. NEOP Consulting UG (haft.) ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.

b. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der Vermietung zu zahlen.

c. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar.

d. Die NEOP Consulting UG (haft.) ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung (bis zu 50 % des Mietpreises) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können schriftlich vereinbart werden.

4. Stornierungen / Rücktritt

Der Kunde kann die gebuchten Leistungen jederzeit stornieren. Um Planungssicherheit auf beiden Seiten zu gewährleisten, gelten folgende Bedingungen:

  • Bei Stornierungen bis zu 30 Tage vor der Veranstaltung berechnen wir 50% der gesamten Raummiete.
  • Ab 30 Tage vor der Veranstaltung berechnen wir 50% der Auftragssumme.
  • Bei kurzfristigeren Absagen (weniger als 30 Tage) wird in der Regel der volle Betrag fällig, sofern nicht anders vereinbart.
  • Eine Stornierung muss zwingend schriftlich erfolgen.

Sollte die stornierte Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, können die Stornogebühren nach Absprache teilweise angerechnet werden.

5. Dauer der Anmietung

Die Dauer der Anmietung beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt der Übernahme durch den Mieter, auch wenn der Mieter diese erst zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Als Tages- bzw. Stundenmietsatz der Location gelten die vereinbarten Preise. Eine Nutzung über die vereinbarte Zeit hinaus wird mit einem Zuschlag von 149 € je angefangene Stunde berechnet.

6. Zustand der Räume

Die Räume werden in einem sauberen Zustand vermietet. Soweit nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Mietsache im ursprünglichen Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.

Bei grober Verschmutzung erheben wir eine Reinigungspauschale von 150 €.
Bei Anmietung für Workshops, Events oder Seminare fällt immer eine Reinigungspauschale von 49 € an.

7. Haftung des Kunden für Schäden

a. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, Besucher, Mitarbeiter, seine Dienstleister oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder durch ihn selbst schuldhaft verursacht werden.

b. Die NEOP Consulting UG (haft.) kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Insbesondere kann die NEOP Consulting UG (haft.) vom Kunden einen Nachweis über das Bestehen angemessener Haftpflichtversicherungen verlangen.

8. Haftung des Eigentümers

Die NEOP Consulting UG (haft.) haftet unbeschränkt, wenn die Schadensursache auf eigenem oder zurechenbarem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Durchführung des Vertrages wesentlich sind (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt die NEOP Consulting UG (haft.) nicht. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für die Verletzung von Gesundheit, Körper und Leben oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

9. Höhere Gewalt

Kann die Work Life Academy Hannover aufgrund höherer Gewalt (z.B. durch einen Stromausfall, Wasserschaden, Geräuschkulisse durch nicht angekündigte Handwerks-/Bauarbeiten in Nähe) nicht oder nur teilweise wie vom Mieter geplant genutzt werden, erlässt der Vermieter die gesamte Mietgebühr.

10. Sonstiges

Für eine Vermietung notwendige behördliche Erlaubnisse wird sich der Kunde rechtzeitig auf eigenen Kosten beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Etwaige an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., wird er unmittelbar selbst an den Gläubiger entrichten.

11. Schlussbestimmungen

a. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages einschließlich der Abänderung dieser Bestimmung selbst bedürfen der Schriftform.

b. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam werden oder sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame als vereinbart, die dem von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt auch im Fall einer Lücke.

Alle hier genannten Preise verstehen sich zzgl. MwSt.

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